FASB treibt Stablecoin-Einstufung als Zahlungsmitteläquivalent voran und ordnet Wrapped Tokens der Fair-Value-Bilanzierung zu

Der US-Standardsetzer für Rechnungslegung FASB (@FAFNorwalk) hat am 15. April konkrete Schritte in Richtung neuer Krypto-Regeln unternommen. Die Mitarbeiter wurden angewiesen, einen Entwurf für einen Bilanzierungsstandard auszuarbeiten, der die Klassifizierung bestimmter digitaler Vermögenswerte als Zahlungsmitteläquivalente regelt; anschließend ist eine 90-tägige öffentliche Kommentierungsfrist vorgesehen. Statt den Begriff "Zahlungsmitteläquivalente" neu zu definieren, will die FASB mit Beispielen arbeiten. Zu den Qualifikationskriterien zählen unter anderem die Zusammensetzung der Reserveaktiva sowie vertragliche Rechte auf jederzeitige Rücknahme direkt beim Emittenten. Damit orientiert sich der Ansatz an den Vorgaben des GENIUS Act. Im separaten Projekt zu Transfers wurden Wrapped Tokens in den Fair-Value-Rahmen einbezogen, der durch den Standard aus dem Jahr 2023 festgelegt wurde. Wesentliche Bestände sollen künftig in einer eigenen tabellarischen Aufstellung offengelegt werden. Leitlinien zur Ausbuchung (Derecognition) sollen in einer späteren Sitzung folgen.