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Bitcoin Policy Institute will in New Yorker Klage um "ruhende" Bitcoin eingreifen
Das Bitcoin Policy Institute (BPI) hat bei einem Gericht in New York beantragt, als Partei in ein Verfahren einzutreten, in dem anonyme Kläger Eigentumsrechte an 39.069 angeblich aufgegebenen Bitcoin-Wallets geltend machen wollen. Die Organisation hält die Argumentation der Kläger sowohl juristisch als auch technisch für fehlerhaft und warnt, ein Urteil zugunsten der Kläger könne die Eigentumsrechte von Bitcoin-Haltern untergraben – auch von jenen, die ihre Bestände bewusst über Jahre nicht bewegen.
Hintergrund des Verfahrens
Die Klage wurde im März 2026 in New York eingereicht. Ein unter dem Pseudonym "Noah Doe" auftretender Kläger sowie zwei Unternehmen aus Wyoming, an die er Rechte abgetreten haben will, verlangen die Kontrolle über 39.069 ruhende Bitcoin-Adressen. Laut Klageschrift sollen diese Adressen rund 3,7 Millionen BTC halten, nach aktuellen Kursen etwa 237 Mrd. US-Dollar wert. Darunter seien auch Wallets, die mit Satoshi Nakamoto in Verbindung stehen.
Die Kläger stützen sich auf das New Yorker Recht zu verlorenem bzw. aufgegebenem Eigentum und argumentieren, die Wallets seien als herrenloses Gut zu behandeln. Nach eigener Darstellung hätten sie die Adressen mit einem eigens entwickelten Algorithmus identifiziert, die Liste auf USB-Sticks beim New York City Police Department eingereicht und anschließend Onchain-Hinweise per OP_RETURN an die betreffenden Adressen gesendet.
BPI: Inaktivität ist kein Beweis für Aufgabe
In seinem Antrag widerspricht das in Washington ansässige, gemeinnützige Forschungs- und Public-Policy-Institut der Grundannahme, "dormant" bedeute "abandoned". Viele Bitcoin-Besitzer hielten ihre Coins absichtlich langfristig in Self-Custody, weshalb fehlende Transaktionen kein verlässliches Indiz für eine Aufgabe seien.
Zudem betont das BPI, Wallet-Adressen seien öffentlich einsehbar und könnten rechtlich nicht im Sinne eines "Funds" gefunden werden. Außerdem sei die Kontrolle über eine Adresse von dem Eigentum an den zugeordneten Bitcoin zu trennen. Das Institut verweist darauf, dass die New Yorker Lost-Property-Regeln für physische Gegenstände konzipiert worden seien, nicht für digitale Vermögenswerte. Ein Erfolg der Kläger könnte nach Einschätzung des BPI Self-Custody unattraktiver machen, weil Nutzer ihre Bestände regelmäßig bewegen müssten oder auf Verwahrstellen ausweichen würden.
Galaxy sieht weitere Schwachstellen
In einem aktuellen Bericht verwies Alex Thorn, Head of Firmwide Research bei Galaxy Digital, darauf, dass sich nahezu alle in der Klage genannten Adressen mit der "Dusting"-Kampagne von 2025 überschneiden und zudem mit Wallets, deren Eigentum Craig Wright in anderen Verfahren behauptet hatte. Wright, ein australischer Informatiker, der sich als Bitcoin-Schöpfer ausgab, wurde Ende 2024 von einem britischen Gericht wegen Missachtung verurteilt, nachdem er trotz gegenteiliger Entscheidung weiter Ansprüche erhoben und Bitcoin-bezogene IP-Klagen verfolgt hatte. Er erhielt eine 12-monatige Haftstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Thorn sieht in der New Yorker Klage erhebliche rechtliche und faktische Mängel: unzutreffende Bewertungsangaben, Adressen mit Bezug zu gestohlenen Geldern und Burn-Wallets, ein möglicherweise fiktiver Zustellungsbeauftragter sowie Zweifel an der Anonymität der beteiligten Unternehmen. Selbst bei einem Erfolg würden die Kläger nach seiner Einschätzung zunächst nur eine gerichtliche Feststellung erhalten, nicht die Kontrolle über die Bitcoin selbst. Praktischer Nutzen entstünde vor allem als potenzieller Hebel gegenüber Börsen, falls die Coins jemals bewegt werden.