Bitcoin Policy Institute stellt sich gegen New Yorker Klage zu "herrenlosen" Bitcoin-Beständen
KI-Marktzusammenfassung
Eine Klage in New York zielt darauf ab, seit langem ruhende, selbstverwahrte Bitcoin als "herrenloses Eigentum" einzustufen, was potenziell ~3,7 Mio. BTC betrifft und ein Titelrisiko für inaktive Wallets einführt. Der Antrag des Bitcoin Policy Institute auf Intervention, gestützt durch einen Amicus-Brief der Digital Chamber, stellt den Fall als einen großen Test digitaler Eigentumsrechte dar. Das Ergebnis könnte die rechtliche Sicherheit in den USA hinsichtlich Selbstverwahrung und langfristigem Halten wesentlich beeinflussen.
Einflussstufe
● Hoch
Betroffene Assets
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● Neutral
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In New York läuft eine Klage, die es in sich hat: Ein Kläger unter dem Pseudonym "Noah Doe" will sich zusammen mit zwei Unternehmen aus Wyoming Eigentumsrechte an 39.069 seit langem inaktiven Bitcoin-Adressen zusprechen lassen. Das Bitcoin Policy Institute (BPI), ein überparteilicher Thinktank für Bitcoin-Politik, versucht nun, in das Verfahren vor dem Supreme Court des New York County einzugreifen.
Die Klage wurde im Mai 2026 eingereicht. Kern der Argumentation: Bitcoin, die fünf bis sechs Jahre unverändert in Wallets liegen, seien nach dem New York Personal Property Law (Article 7B) als aufgegebenes Vermögen zu behandeln. Die betroffenen Bestände werden auf rund 3,7 Mio. BTC geschätzt. Zum Zeitpunkt der Einreichung entspräche das einem Wert von etwa 237 bis 293 Mrd. US-Dollar.
BPI hält dagegen: Selbstverwahrte (self-custodied) Bitcoin gelten nicht als "aufgegeben", nur weil on-chain über längere Zeit keine Bewegung stattgefunden hat. Gerade die Selbstverwahrung bedeute, die eigenen Schlüssel zu besitzen und frei über den Zeitpunkt von Transaktionen zu entscheiden, ohne Dritten eine fortlaufende Nutzung nachweisen zu müssen.
Unterstützung kommt aus der Branche. Die Digital Chamber, eine bekannte Interessenvertretung der Blockchain-Industrie, reichte am 6. Juli ein Amicus-Briefing ein und stützt die Position des BPI. Der zentrale Punkt: Würde ein Gericht inaktive Wallets als aufgegebenes Eigentum einstufen, entstünde ein grundlegendes Titelrisiko für praktisch jede selbstverwahrte Wallet.
Zugleich gerät die Klägerseite unter Druck. Seit Klageeinreichung haben sich einige der ursprünglich adressierten Wallets wieder bewegt, weshalb die Forderungen bereits eingegrenzt werden mussten. Für die These der "Aufgabe" ist das problematisch: Bitcoin-Wallets kennen keine Verfallsdaten, und im Protokoll existiert kein Mechanismus, der Eigentum nach einem Zeitraum der Inaktivität überträgt. Der Blockchain ist es gleichgültig, ob Coins vor fünf Minuten oder vor fünf Jahren bewegt wurden.
BPI stellte seinen Antrag auf Verfahrensbeitritt Anfang Juli 2026 und verweist auf die Tragweite: Das Verfahren könne einen Präzedenzfall schaffen, der Eigentumsrechte im Umfang von Hunderten Milliarden US-Dollar berührt.
Für Investoren ist der Fall ein Warnsignal. Eine Entscheidung zugunsten der Kläger würde nicht nur "schlafende" Bestände treffen, sondern das rechtliche Verständnis von Bitcoin-Eigentum in New York grundlegend verschieben und könnte darüber hinaus Wirkung entfalten. Umgekehrt wäre eine klare Absage an die Einordnung selbstverwahrter Bitcoin als aufgegebenes Vermögen ein Meilenstein für digitale Eigentumsrechte. Sie würde langfristige Haltestrategien rechtlich stärken und eine bislang in der US-Regulierung digitaler Vermögenswerte oft fehlende Klarheit schaffen.
Die Interventionen von BPI und Digital Chamber zeigen, dass die Branche diese Grundsatzfrage nicht geräuschlos klären lassen will. Mit potenziell rund 3,7 Mio. BTC im Streit und einem Präzedenzfall, der in andere US-Gerichtsbarkeiten ausstrahlen könnte, ist der Gerichtssaal in New York zum Brennpunkt für die Zukunft digitaler Eigentumsrechte geworden.