Brasilien plant Schutzregeln für CBDC: Keine Überwachung, kein Ausschluss

In Brasilien treibt der Kongress ein Gesetz voran, das die staatlichen Befugnisse im Fall einer künftigen Zentralbank-Digitalwährung (CBDC) begrenzen soll. Der Entwurf basiert auf Bill 4212/25, der im vergangenen Jahr eingebracht wurde, und passierte in überarbeiteter Form den Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung der Abgeordnetenkammer. Als Nächstes stehen Abstimmungen im Plenum an. Initiatorin ist die Abgeordnete Bia Kicis; die aktuelle Fassung wurde vom Berichterstatter Lafayette de Andrada angepasst. Ziel ist es, die Reichweite der Banco Central do Brasil sowie angeschlossener Finanzinstitutionen in Bezug auf eine mögliche CBDC einzugrenzen und damit wirtschaftliche Freiheit, Privatsphäre und die Sicherheit der Bürger zu schützen. Kernpunkte des Entwurfs: Eine von der Zentralbank ausgegebene Digitalwährung soll Bargeld nicht ersetzen dürfen und auch nicht als verpflichtendes gesetzliches Zahlungsmittel durchgesetzt werden. Zudem soll sie nicht als Instrument politischer oder ideologischer Überwachung eingesetzt werden. Besonderes Gewicht legt Artikel 5: Staatliche Stellen sollen sicherstellen, dass eine "digitale Währung nicht zu finanzieller Ausgrenzung führt" und stets Alternativen garantieren, die auch für Menschen ohne Zugang zu digitalen Medien nutzbar sind. Damit soll insbesondere die unbanked Bevölkerung geschützt werden. Kicis argumentiert, eine offizielle Digitalwährung wie Brasiliens drex könne zwar "wichtige Vorteile" bringen, werfe aber legitime Fragen zu Privatsphäre, individueller Freiheit und Bürgersicherheit auf. Internationale Beispiele zeigten, dass CBDCs für Massenüberwachung und Transaktionsmonitoring missbraucht werden könnten. Der Vorstoß fällt in eine Phase, in der die Zentralbank die Ausgestaltung ihres drex-Projekts überprüft; dessen Umfang war bereits aufgrund von Datenschutzbedenken deutlich reduziert worden. Gleichzeitig bleiben Sorgen bestehen, dass eine umfassende Digitalwährungs-Adoption Menschen mit geringerer Technikaffinität benachteiligen könnte, die im Alltag weiterhin auf Bargeld angewiesen sind. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch beide Kammern passieren und vom Präsidenten unterzeichnet werden. Der Fortschritt im Parlament gilt dennoch als Signal, dass es politischen Willen gibt, frühzeitig Leitplanken für eine mögliche CBDC und deren umstrittene Nutzung zu setzen.