Berufungsgericht bestätigt 25-jährige Haftstrafe für Sam Bankman-Fried im FTX-Betrugsfall

Sam Bankman-Fried ist mit dem Versuch gescheitert, seine Verurteilung wegen Betrugs aus dem Jahr 2023 und die daraus resultierende 25-jährige Haftstrafe zu kippen. Ein Bundesberufungsgericht ließ das Urteil am Freitag einstimmig bestehen. Ein aus drei Richtern bestehender Senat des U.S. Court of Appeals for the Second Circuit kam in einer von Circuit Judge Barrington Parker verfassten Begründung zu dem Schluss, die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise seien "robust" und trügen die Feststellungen der Jury. Bestätigt wurden die Schuldsprüche im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Kryptobörse FTX. Nach Darstellung der Anklage wurden Kundengelder zu Alameda Research, der von Bankman-Fried gegründeten Handelsfirma, umgeleitet und für persönliche Ausgaben, politische Spenden, Investitionen sowie Immobilien genutzt. Die Bundesstaatsanwaltschaft in Manhattan hatte das Vorgehen im Prozess als "Betrug von epischen Ausmaßen" bezeichnet. Eine Bundesjury verurteilte Bankman-Fried 2023 in sieben Anklagepunkten, darunter Betrug und Verschwörung, nachdem Ermittler von einer Veruntreuung von rund 8 Mrd. US-Dollar an Kundengeldern gesprochen hatten. Bankman-Fried räumte im Prozess Managementfehler ein, bestritt aber, Kundengelder gestohlen zu haben, und plädierte auf nicht schuldig. In der Berufung argumentierte die Verteidigung, Richter Lewis Kaplan habe Beweise unzulässig eingeschränkt, die hätten zeigen können, dass FTX weiterhin in der Lage gewesen sei, Kundenauszahlungen zu bedienen. Dies spreche gegen betrügerische Absicht. Das Berufungsgericht folgte dem nicht und verwies auf Rechtsprechung, wonach Betrug bereits dann vorliegt, wenn Geld oder Eigentum durch Täuschung erlangt wird, unabhängig von einer späteren Absicht zur Rückzahlung. Kunden seien in dem Moment geschädigt worden, als ihre Gelder zu Alameda transferiert worden seien, selbst wenn später geglaubt worden sei, das Geld könne zurückgeführt werden. Bankman-Fried hatte zuvor zudem eine Neuverhandlung nach Rule 33 unter Verweis auf neue Beweise und Aussagen angestrebt, diesen Antrag aber zurückgezogen, bevor er im April formell abgewiesen worden wäre. Richter Kaplan stellte fest, die angeführten Zeugen seien nicht neu und hätten bereits im ursprünglichen Verfahren vorgebracht werden können. Die Staatsanwaltschaft wies außerdem die Darstellung zurück, FTX sei vor dem Kollaps solvent gewesen, und erklärte, die Börse habe lediglich 105 Bitcoin gehalten, während Kundenansprüche sich auf nahezu 100.000 Bitcoin belaufen hätten. Ungeachtet der gescheiterten Berufung verfolgt Bankman-Fried weiterhin einen Gnadenweg: Unterlagen zeigen, dass er beim Department of Justice, Office of the Pardon Attorney, einen Antrag auf eine "Begnadigung nach Verbüßung der Strafe" gestellt hat. Präsident Trump sagte der New York Times zuvor, er plane keine Begnadigung Bankman-Frieds; ein Sprecher des Weißen Hauses bestätigte diese Linie auf Nachfrage erneut. Öffentliche Forderungen nach Milde sind bislang selten. Senatorin Cynthia Lummis erklärte gegenüber Politico, sie hoffe, dass es angesichts der Schäden für Kunden keine Begnadigung geben werde. Der 34-Jährige verbüßt seine Strafe in einem Bundesgefängnis mit niedrigem Sicherheitsniveau nahe Santa Barbara. Nach Angaben des Bureau of Prisons ist er 2044 erstmals entlassungsfähig. Seine Anwälte äußerten sich auf Anfragen zu der Entscheidung vom Freitag nicht. Als verbleibende Rechtsmittel kommen eine Überprüfung durch den gesamten Second Circuit (en banc) oder eine Petition an den U.S. Supreme Court in Betracht. Für die Kryptobranche gilt die Entscheidung als weiteres Signal, dass Manager persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Zugleich verdeutlicht der Fall die rechtlichen Risiken, wenn Kundengelder mit eigenem Handel vermischt werden. Für den Gesamtmarkt bleibt das Verfahren ein Referenzpunkt in Debatten über Transparenz, Verwahrungspraxis und regulatorische Aufsicht im Kryptosektor.