US-Finanzministerium belegt iranische Krypto-Börse BitBank wegen Bitcoin-Transfers in Millionenhöhe an die IRGC mit Sanktionen

KI-Marktzusammenfassung
OFAC sanktionierte die in Teheran ansässige Börse BitBank und verbundene Einrichtungen wegen des mutmaßlichen Transfers von Hunderten Millionen US-Dollar in BTC an Irans IRGC und bekräftigte damit die Durchsetzung der USA gegen sanktionsumgehende Aktivitäten mit Krypto-Bezug. Die Maßnahme erhöht die Sensibilität für Compliance- und Kontrahentenrisiken bei zentralisierten Plattformen und Liquiditätsrouten, die mit Hochrisiko-Jurisdiktionen verbunden sind. Obwohl keine Wallet-Adressen offengelegt wurden, erhöht die Schlagzeile den kurzfristigen regulatorischen Gegenwind für Bitcoin-Rails, die bei grenzüberschreitenden Transfers genutzt werden.
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Odaily Planet Daily berichtet: Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums hat Sanktionen gegen die in Teheran ansässige Kryptowährungsbörse BitBank verhängt. Der Vorwurf: Über die Plattform seien Bitcoin-Transaktionen im Umfang von mehreren Hundert Millionen US-Dollar an die Islamischen Revolutionsgarden Irans (IRGC) geleitet worden. Nach Angaben des OFAC steht BitBank unter Kontrolle des iranischen Finanziers Babak Zanjani. Er war bereits im Januar gelistet worden. Zanjani soll BitBank genutzt haben, um im Zeitraum Juni bis Juli Transfers zu ermöglichen. Grundlage der Maßnahme ist die Executive Order 13902. Die Sanktionen erfassen zudem drei Führungskräfte von Pishtaz Simorgh, dem Softwareentwickler von BitBank, sowie die Muttergesellschaft Dot One. US-Finanzminister Bentsen erklärte, die Nutzung von Kryptowährungen zur Finanzierung des iranischen Regimes falle eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des OFAC. Darüber hinaus verwies die Behörde auf Hormuz Safe, ein ebenfalls in Teheran ansässiges Unternehmen, das Sicherheitsfreigaben für die Passage durch die Straße von Hormus verkaufe. Dessen Erlöse würden seit Juni über BitBank abgewickelt; Hormuz Safe sei im Juli selbst sanktioniert worden. Wallet-Adressen im Zusammenhang mit den Vorgängen nannte das OFAC nicht.